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Aktuelles
Informationen für alle
- Einkommensteuervorauszahlungen: Finanzamt darf auch Beträge für zukünftige Jahre festsetzen
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
- Freiwilliges soziales Jahr nach Bachelor: Kindergeldanspruch kann an Erwerbstätigkeitsprüfung scheitern
- Erbengemeinschaft mit Grundbesitz: Erbteilskauf setzt Spekulationsfrist nicht in Gang
- Gerichtsverhandlung per Videokonferenz: Prozessbeteiligte müssen genügend Internetbandbreite mitbringen
- Verspätete Beschwerdebegründung: Prozessbeteiligter muss Eingangsbestätigung kontrollieren
- Kosten für private Bildungseinrichtung: Zahlungen an einen Förderverein können Schulgeld sein
- Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung
- Fremde Steuerschuld: Kann man die für einen anderen gezahlte Steuer zurückfordern?
- Steuererklärung: Wenn das Finanzamt die beigefügten Unterlagen nicht beachtet
- BayLfSt präzisiert: Umsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Unbürokratische Lösung: Kuchenverkauf an Schulen und Kitas bleibt umsatzsteuerfrei
- Einkommensteuererklärung 2023: Vorteil aus Gaspreisbremse muss doch nicht versteuert werden
- Zweitwohnungsteuer: Gemeinsame Arbeitswohnung von Eheleuten ist nicht befreit
- Antragsveranlagung: Wann sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt
- Anhängige Musterverfahren: Steuerpflicht für Energiepreispauschale auf dem Prüfstand
- Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütungen setzen Sinkflug fort
- Pflegepauschbetrag: Pflegepersonen können bis zu 1.800 EUR pro Jahr absetzen
- Zinsgünstige Darlehen: KfW-Bank fördert wieder klimafreundliche Neubauten
Zinsgünstige Darlehen: KfW-Bank fördert wieder klimafreundliche Neubauten
Bauherren mussten in den letzten Monaten starke Nerven beweisen: Zu den gestiegenen Baukosten und explodierenden Bauzinsen kam ein plötzlicher Stopp von Förderprogrammen hinzu, der auf ausgeschöpfte Fördertöpfe und eine Schieflage des Bundeshaushalts zurückzuführen war.
Die gute Nachricht: Ab Februar 2024 wurde das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" der KfW-Bank wieder aktiviert. Gefördert werden darüber mit zinsverbilligten Darlehen neu errichtete Wohngebäude, die energieeffizient und nachhaltig sind.
Hinweis: Die Bundesregierung hatte das Programm erst im März 2023 aufgelegt und im Juni auf insgesamt knapp 2 Mrd. EUR aufgestockt. Mitte Dezember 2023 war der Topf jedoch bereits leer - bis dahin hatte es 18.000 Förderzusagen für rund 46.000 Wohneinheiten gegeben.
Ab Februar 2024 stehen nun "frische" 750 Mio. EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds für die KfW-Förderung zur Verfügung. Bauwillige sollten angesichts der Beliebtheit des Programms schnell sein und über ihren Finanzierungspartner zügig die Antragstellung in die Wege leiten. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt und wurde die Zusage der KfW erteilt, ist der Förderkredit für das Bauprojekt reserviert.
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